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Schlussbestimmungen
Die WV 2006 inkl. ihren Anhängen werden durch die vorliegenden WV 2010 aufgehoben. Der WV Ausschuss BE/JU/SO behält sich vor, die WV dem jeweiligen Stand der Technik und den Grundlagen gemäss Artikel 1 der WV anzupassen oder zu ergänzen.
Diese WV treten am 1.1.2010 in Kraft. Sie gelten für die ab diesem Datum gemeldeten Installationen.
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