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1 Allgemeines 1.1
Grundlagen 1.11
Diese Werkvorschriften (WV) stützen sich auf die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Reglemente und Verordnungen bzw. die Bedingungen für Netzanschluss, Netznutzung und Lieferung elektrischer Energie des Verteilnetzbetreibers (VNB) wie auch den Distribution Code [1] (Technische Bestimmungen zu Anschluss, Betrieb und Nutzung des Verteilnetzes) und den Metering Code [2] (Technische Bestimmungen zur Messung und Messdatenbereitstellung).
1.12 Die WV ergänzen die Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV, SR 734.27) und die Technische Norm für Niederspannungsinstallationen (NIN, SN SEV 1000) und regeln die Erstellung bzw. den Anschluss von Installationen an das Niederspannungsverteilnetz des VNB. 1.13
Die folgenden, jeweils gültigen Bestimmungen sind neben NIV und NIN für das Erstellen von elektrischen Installationen verbindlich:
a)
Bundesgesetz betreffend die elektrischen Schwach- und Starkstromanlagen
(Elektrizitätsgesetz, EleG); SR 734.
b)
Verordnung über elektrische Starkstromanlagen
(Starkstromverordnung, StV); SR 734.2
c)
Verordnung über elektrische Niederspannungserzeugnisse (NEV); SR 734.26
d)
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV); SR 814.710
e) Verordnung über elektromagnetische Verträglichkeit (VEMV); SR 734.5 f)
Verordnung über elektrische Leitungen (Leitungsverordnung, LeV); SR 734.31 g)
Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA); SR 734.25 h)
Energieverordnung (EnV) SR 730.01 i)
Stromversorgungsgesetz (StromVG); SR 734.7 j) Stromversorgungsverordnung (StromVV); SR 734.71
k) weitere einschlägige eidgenössische, kantonale, kommunale sowie vom VNB zusätzlich erlassene Bestimmungen
l) Normen, Regeln, Richtlinien und Empfehlungen von SEV/Electrosuisse und VSE
m) Weitere international harmonisierte technische Normen
1.14 Massgebend ist die jeweils gültige Fassung der unter 1.11 bis 1.13 aufgeführten Grundlagen.
1.2
Geltungsbereich
1.21
Die WV gelten für alle an das Niederspannungs-Verteilnetz des VNB angeschlossenen Installationen gemäss NIV Art.1 und Art. 2.
1.3
Installations- und Kontrollberechtigung
1.31 Es gelten die Bestimmungen der NIV.
1.32 Das Recht, Installations- und Kontrollarbeiten auszuführen, haben Personen und Betriebe, welche die Bedingungen nach NIV erfüllen und im Besitze einer entsprechenden Bewilligung des Eidgenössischen Starkstrominspektorates (ESTI) sind.
1.4 Spannungen und Frequenz
1.41 Für die Stromversorgung der Installationen steht die Spannung 3 x 400/230 V, 50 Hz [3] zur Verfügung.
1.42 Installationen in Verteilnetzen mit anderen Spannungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem VNB erweitert werden.
1.5 Steuerung von Mess- und Schaltapparaten
1.51 Für die Steuerung von Mess- und Schaltapparaten montiert der VNB Steuerapparate wie Tonfrequenz-Rundsteuerempfänger (TRE) oder Schaltuhren. Die entsprechenden Rundsteuerfrequenzen sind beim VNB nachzufragen.
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