Werkvorschriften  
Werkvorschriften der SBB AG Kontakt

Vorwort

Die SBB AG und speziell I-EN als Eigentümer der 50Hz-Mittelspannungsanlagen muss die Pflichten und Aufgaben des Netzbetreibers übernehmen. Aus diesem Grunde besteht neu auch bei der SBB das Interesse, wie bei den öffentlichen Energieverteilern, für ihre elektrischen Anlagen Werksvorschriften zu erlassen.

Wie für die öffentliche Energieversorgung gelten auch für die SBB die Technischen Nor-men des SEV „Niederspannungs-Installationsnormen" (NIN SEV 1000:2005). Diese dürfen gestützt auf Ziffer 1.0.2 vom Netzbetreiber durch besondere Vorschriften ergänzt werden. Ergänzungen werden dort notwendig, wo die Energiemessung, die Betriebssicherheit, der Unterhalt oder die Bedienung der eigenen Anlagen spezielle Bedürfnisse erfüllen müssen.

Die Werksvorschriften der SBB sind nach der Struktur der Werksvorschriften WV BE/JU/SO aufgebaut, ergänzt mit den SBB-spezifischen Belangen. Sie treten am 1. Juli 2006 in Kraft und gelten ab diesem Datum schweizweit für alle gemeldeten Installationen.