Werkvorschriften  
Werkvorschriften der SBB AG Kontakt

7          Überstromunterbrecher

 

7.1         Anschluss- und Haus-Überstromunterbrecher

7.11          Alle Abdeckungen ungemessener spannungsführender Teile sind mit einer Plombiervorrichtung zu versehen.

                  Der Netzeinspeiseteil muss separat abgedeckt sein.

                  Die Anschluss-Überstromunterbrecher müssen ohne Entfernen der Plomben bedient werden können. Im Eingangsfeld dürfen keine fremden Bauteile montiert werden. 

7.12          Bei Gebäuden mit Kabelanschluss, die nicht jederzeit zugänglich sind, ist der Anschluss-Überstromunterbrecher so anzuordnen, dass er stets bedienbar ist (WV 20.7.12).

7.13          In Schaltgerätekombinationen können nach Absprache mit dem Netzbetreiber bauseits gelieferte NH-Sicherungselemente oder Leistungs-Schalter mit thermischer und magnetischer Auslösung eingebaut werden.

                        Der Einbau eines NH-Sicherungselementes oder eines Leistungsschalters in die Schaltgerätekombination ist nur möglich, sofern eine separate Anschlussleitung direkt ab einer Verteilkabine (VK) oder einer Transformatorenstation erstellt wird (WV 20.4.12).

7.14          Die maximale Nennstromstärke der Schmelzeinsätze im Anschluss-Überstromunterbrecher bzw. die technischen Daten eines allenfalls notwendigen Leistungsschalters werden mit dem Netzbetreiber festgelegt.

 

7.2         Bezüger-Überstromunterbrecher

7.21          Vor jedem Zähler muss ein Bezüger-Überstromunterbrecher montiert werden.

Die Abdeckung der spannungsführenden Teile muss plombierbar sein. Die Schmelzeinsätze müssen ohne Öffnen der Plomben ausgewechselt werden können.

7.22          Bezüger-Überstromunterbrecher sind übersichtlich und in der Nähe des entspre­chenden Tarifapparates anzuordnen. Der Zugang zu den Bezüger-Überstromunterbrechern muss für den Stromkunden bzw. den Eigentümer und das Netzbetreiberpersonal jederzeit gewährleistet sein.

7.23          Für Bezüger-Überstromunterbrecher sind Schmelzsicherungen Mod. 500 V oder Leitungsschutzschalter zugelassen (für Wohnungen nur mit einzeln schaltbaren Polen).

Die Selektivität muss gegenüber dem Anschluss- oder dem Haus-Überstromunterbrecher gewährleistet sein und in der Regel auch gegenüber dem Verbraucher- Überstromunterbrecher.

7.3         Steuer-Überstromunterbrecher

7.31          Vor Rundsteuerempfängern oder Schaltuhren im Eigentum der Netzbetreiber ist ein Überstromunterbrecher mit plombierbarer Haube, 1L + N, 10 A / 13 A zu montieren. Bei Verwendung eines Sicherungselementes ist das Mod. 25 A / 500 V zu wählen.

7.32          Steuer-Überstromunterbrecher müssen beim Rundsteuerempfänger oder der Schaltuhr montiert werden und sind an die plombierbare Verbindungsdose vor der Messeinrichtung anzuschliessen. Der Querschnitt der Zuleitung soll mindestens 2.5 mm2 betragen.