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7.1
Anschluss- und Haus-Überstromunterbrecher
7.11 Alle
Abdeckungen ungemessener spannungsführender Teile sind mit
einer Plombiervorrichtung zu versehen.
Der Netzeinspeiseteil muss separat abgedeckt sein.
Die
Anschluss-Überstromunterbrecher müssen ohne Entfernen der
Plomben bedient werden können. Im Eingangsfeld dürfen keine
fremden Bauteile montiert werden. 7.12
Bei Gebäuden mit Kabelanschluss, die nicht jederzeit zugänglich
sind, ist der Anschluss-Überstromunterbrecher so anzuordnen,
dass er stets bedienbar ist (WV 20.7.12). 7.13
In Schaltgerätekombinationen können nach Absprache mit
dem Netzbetreiber bauseits gelieferte NH-Sicherungselemente oder
Leistungs-Schalter mit thermischer und magnetischer Auslösung
eingebaut werden.
Der
Einbau eines NH-Sicherungselementes oder eines
Leistungsschalters in die Schaltgerätekombination ist nur möglich,
sofern eine separate Anschlussleitung direkt ab einer
Verteilkabine (VK) oder einer Transformatorenstation erstellt
wird (WV 20.4.12).
7.14
Die maximale Nennstromstärke der Schmelzeinsätze im
Anschluss-Überstromunterbrecher bzw. die technischen Daten
eines allenfalls notwendigen Leistungsschalters werden mit dem
Netzbetreiber festgelegt. 7.2 Bezüger-Überstromunterbrecher
7.21
Vor jedem Zähler muss ein
Bezüger-Überstromunterbrecher montiert werden. Die
Abdeckung der spannungsführenden Teile muss plombierbar sein.
Die Schmelzeinsätze müssen ohne Öffnen der Plomben
ausgewechselt werden können. 7.22
Bezüger-Überstromunterbrecher sind übersichtlich und in der Nähe des entsprechenden Tarifapparates anzuordnen. Der Zugang zu den Bezüger-Überstromunterbrechern muss für den Stromkunden bzw. den Eigentümer und das Netzbetreiberpersonal jederzeit gewährleistet sein. 7.23
Für Bezüger-Überstromunterbrecher
sind Schmelzsicherungen Mod. 500 V oder Leitungsschutzschalter
zugelassen (für Wohnungen nur mit einzeln schaltbaren Polen). Die Selektivität muss gegenüber dem Anschluss- oder dem Haus-Überstromunterbrecher gewährleistet sein und in der Regel auch gegenüber dem Verbraucher- Überstromunterbrecher. 7.3
Steuer-Überstromunterbrecher
7.31
Vor Rundsteuerempfängern oder
Schaltuhren im Eigentum der Netzbetreiber ist ein Überstromunterbrecher
mit plombierbarer Haube, 1L + N, 10 A / 13 A zu montieren. Bei
Verwendung eines Sicherungselementes ist das Mod. 25 A / 500 V
zu wählen. 7.32 Steuer-Überstromunterbrecher müssen beim Rundsteuerempfänger oder der Schaltuhr montiert werden und sind an die plombierbare Verbindungsdose vor der Messeinrichtung anzuschliessen. Der Querschnitt der Zuleitung soll mindestens 2.5 mm2 betragen. |
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