Werkvorschriften  
Werkvorschriften der SBB AG Kontakt

3         Ausführungsbestimmungen über die Schutzmassnahmen

 

3.1         Schutzsystem

3.11          Als Schutzsystem sind die Erdungsvorschriften der SBB anzuwenden.
(TT-SBB)

3.12          In Gebäuden welche mit einer Bahnanlage in leitender Verbindung stehen, ist rechtzeitig mit dem Netzbetreiber Kontakt aufzunehmen.

 

3.2         Erder

3.21          Allgemein

3.211        Die Erstellung des Erders fällt in der Regel mit den Fundamentarbeiten eines Gebäudes zusammen. Zwischen Planer und Installateur ist deshalb rechtzeitig vor Baubeginn eine entsprechende Kontaktaufnahme mit dem Netzbetreiber Netzkoordinator (NeKo) erforderlich.
Die Erdungsart ist auf der Installationsanzeige (1 / 2) (Neuanlagen, Änderung des Hausanschluss, Totalumbauten) anzugeben.

3.22          Erder in Neubauten

3.221        In Neubauten ist folgende Erdungsart zulässig:

a)      Fundamenterder [10],

b)      andere Erdungssysteme nur in Rücksprache mit dem Netzbetreiber.

3.23          Erder in bestehenden Bauten

3.231        In bestehenden Bauten sind folgende Erder zulässig:

a)      Fundamenterder [10],

b)      Banderder,

c)      Tiefenerder,

d)      Im TT-SBB Netz, darf die leitende Wasserleitung NICHT als Erder benutzt werden und muss isoliert eingeführt sein.

 

3.24          Parallelschaltung verschiedener Erder

3.241        Zur Verminderung von Korrosionen sind die Richtlinien C2 der Korrosionskommission des SGK [11] zu beachten.

 

3.3         Blitzschutzanlage

Die Blitzschutzanlage ist nach Rücksprache mit der SBB, den Kantonalen Behörden, der Feuerpolizei und den lokalen Richtlinien zu erstellen.

3.31          Überspannungsschutz

Der Überspannungsschutz ist mit Rücksprache NB SBB, in Vertretung durch Neko, den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.