Werkvorschriften  
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15        Schlussbestimmungen

 

Der Netzbetreiber behält sich vor, die WV dem jeweiligen Stand der Technik anzupassen oder den Verhältnissen entsprechend zu ergänzen oder abzuändern.

 

Diese WV treten am 01. Juli 2006 in Kraft und gelten für die ab diesem Datum neu gemeldeten Installationen.