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Kompensations- und Saugkreisanlagen 11.11
Für Neuanlagen und Erweiterungen von Kompensations- und
Saugkreisanlagen ist dem Netzbetreiber, zusammen mit der Installationsanzeige
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/ 2),
ein Prinzipschema mit den technischen Daten der projektierten
Anlage einzureichen. 11.13 Kompensations- und Saugkreisanlagen müssen so ausgelegt werden, dass die Anforderungen hinsichtlich Netzrückwirkungen gemäss der "Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" [2], eingehalten werden. 11.21
Die Blindleistung ist im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber, entsprechend den Tarifbestimmungen, zu kompensieren (WV
10.2). 11.23
Bei Einzelkompensation sind Vorschaltgeräte mit Serie-Kompensation (VSE 2.66d, Bild 4.6c [4])
zu verwenden. Eine Zentralkompensation für mehrere Zählerstromkreise in einer Liegenschaft ist nur im Einvernehmen mit dem Netzbetreiber zulässig. 11.31 Saugkreisanlagen nehmen neben dem Oberschwingungsstrom auch kapazitiven Grundschwingungsstrom auf, so dass sie zur Blindstromkompensation beitragen. Auslegekriterium für eine Saugkreisanlage ist jedoch die Saugwirkung bei den Oberschwingungen und damit das Einhalten der Emissionsgrenzwerte gemäss "Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" [2]. Falls die Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können, ohne dass eine Überkompensation erfolgt, entscheidet das Werk über die zu treffenden Massnahmen. Anmerkung In
der Regel werden heute anstelle von Saugkreisanlagen aktive
Oberschwingungs-Kompensatoren (Aktiv-Filter) eingesetzt. Damit
entfällt das Problem einer allfälligen Überkompensation. Mittels
Aktiv-Filter lassen sich Oberschwingungen und oder
Blindleistungen dynamisch kompensieren. Mit speziell ausgelegten Aktiv-Filtern können auch Flickereffekte kompensiert werden. |
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