Werkvorschriften  
Werkvorschriften der SBB AG Kontakt

10        Anschluss von Verbrauchern

 

10.1       Allgemeine Bedingungen 50Hz / 16.7Hz

10.11        Der Netzbetreiber entscheidet, unter welchen Bedingungen Energieverbraucher angeschlossen werden.

Die Einhaltung eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Bestimmungen bezüglich sinnvoller Stromanwendung ist Sache des Eigentümers. Die Abklärungen sind vor dem Einreichen der Installationsanzeige (1 / 2) vorzunehmen.

10.12        Verbraucher sind so anzuschliessen, dass die Belastung beim Anschlussüberstromunterbrecher möglichst gleichmässig auf alle Polleiter verteilt wird.

10.13        a) Für 50Hz Verbraucher:
Für Verbraucher, wie Geräte und Anlagen, die Oberschwingungen verursachen (WV 10.4), sowie Geräte und Anlagen, die Spannungsänderungen verursachen (WV 10.5)  gelten die in Tabelle 10.13 a+b aufgeführten Anschlusswerte und zugehörenden Spannungen. Elektro-Wassererwärmer (WV 10.35).

                 Tab. 10.13 a+b

 

Spannung

Anschlusswert

 

1 x 230 V

1 x 400 / 230 V

3 x 400 / 230 V

bis 3.6 kW

bis 6.0 kW 1)

über 6.0 kW

1)      Gerätekomponenten mit einer Leistung bis 3.6 kW dürfen an 230 V angeschlossen werden. Die Leistung ist möglichst auf alle Polleiter zu verteilen.

Bei Messungen mit Vierleiterzählern sind möglichst alle Verbraucher an 3 x 400 / 230 V anzuschliessen.

b)
Für 16.7Hz Verbraucher:
Bei 16.7Hz Transformatoren 2x230/460V sind die Verbraucheranschlüsse möglichst symmetrisch aufzuteilen. 

10.14        Verbraucher, welche die Kurvenform der Netzspannung verzerren (Oberschwingungen) und / oder Spannungsänderungen verursachen, dürfen keine störenden Beeinflussungen im Stromverteilnetz hervorrufen.
Siehe " Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" [2].

Erzeuger von Oberschwingungen sind vornehmlich solche Verbraucher, in denen entweder durch Gleichrichtung oder durch Phasenanschnittsteuerung eine Umformung der elektrischen Energie erfolgt.

Spannungsänderungen werden durch Verbraucher mit schwankender Stromaufnahme verursacht und können je nach Häufigkeit und Amplitude störende Helligkeitsschwankungen bei Lichtanlagen (Flicker) bewirken.  

10.15        Treten durch den Betrieb von Geräten und Anlagen Störungen im Stromverteilnetz auf und / oder werden die Emissionsgrenzwerte gemäss "Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen" [2] am Verknüpfungspunkt überschritten, so kann der Netzbetreiber besondere Massnahmen verlangen.

Als Verknüpfungspunkt gilt die Eigentumsgrenze zum Stromverteilnetz. In der Regel sind dies die Eingangsklemmen des Anschlussüberstromunterbrechers im Hausanschlusskasten.

10.16        Für den Anschluss von Verbrauchern, welche von den im Abschnitt 10 aufgeführten Bestimmungen sowie den angegebenen Werten abweichen, ist dem Netzbetreiber frühzeitig ein begründetes Gesuch um Ausnahmebewilligung oder, wo erforderlich, ein Anschlussgesuch gemäss (WV 2.121) einzureichen.

10.17        Die Behebung störender Beeinflussungen auf das Stromverteilnetz geht zu Lasten des Eigentümers.

10.18        Wird vom Netzbetreiber die Sperrung von Energieverbrauchern über bestimmte Zeiten (z.B. Hauptbelastungszeit) verlangt, so gehen die Kosten für die Erfüllung dieser Bedingungen zu Lasten des Eigentümers.

10.19        Der Netzbetreiber bestimmt welche Geräte und Apparate etc. gesperrt werden.  


10.2       Blindenergieerzeuger (ind. und kap.)

10.21        Blindenergieerzeuger (ind. und kap.) bis zu einem Gesamtanschlusswert von höchstens 1000 VA je Zählerstromkreis dürfen unkompensiert angeschlossen werden.

10.22        Bei Anschlusswerten von über 1000 VA je Zählerstromkreis sind die Bestimmungen im Kapitel 11 zu beachten. Es muss mindestens ein Leistungsfaktor von cos phi 0,9 eingehalten werden.

 

10.3       Wärmeapparate

10.31        Allgemeines

10.311      Steuerverfahren (Phasenanschnittsteuerungen), die Oberschwingungen erzeugen, sind zur Leistungsvariation von Raum- und Klimaheizelementen sowie von anderen ohmschen Wärmeapparaten nicht gestattet.

10.312      Für Verbraucher mit Schwingungspaketsteuerung gelten die Bestimmungen bezüglich Spannungsänderungen gemäss WV 10.5.

10.313      Energieverbraucher mit grösserem Anschlusswert als 25 kW sind in mehreren Stufen verzögert zu schalten. Aus technischen Gründen kann der Netzbetreiber diesen Wert reduzieren, Grösse und Anzahl der einzelnen Stufen bestimmt der Netzbetreiber.

10.314      Für die Sperrung resp. Freigabe von Wärmeapparaten (Waschmaschinen, Wassererwärmer, Elektroheizungen, Wärmepumpenanlagen usw.) ist durch den Installateur ein Schaltschütz (Wassererwärmer: mit Einschaltverzögerung und Schalter für Tagesnachladung) zu liefern und einzubauen.

Solche Schaltapparate dürfen nur betrieben werden, wenn sie dem Pflichtenheft WV [13] entsprechen.     

 

10.34        Widerstandsheizungen

10.341      Dem Netzbetreiber ist vorgängig der Installationsanzeige (1 / 2) ein Anschlussgesuch [6.1 / 6.2] mit den erforderlichen Beilagen einzureichen.


10.35        Elektro- Wassererwärmer

10.351      Für Elektro- Wassererwärmer gelten die in der Tabelle 10.356 aufgeführten Anschlussleistungen und zugehörenden Spannungen. Der Netzbetreiber legt in jedem Falle die anzuwendende Leistungsreihe und Freigabezeit fest, insbesondere auch bei Auswechslung oder Erweiterung bestehender Anlagen.

10.352      Elektro-Wassererwärmer: für Anschlusswerte über 10 kW kann der Netzbetreiber eine andere Leistungsreihe bestimmen.

10.353      Für die Tagesfreigabe der Wassererwärmer ist ein Schaltschütz mit Einschaltverzögerung und Schalter für Tagesnachladung einzurichten.

10.355      Bei Wassererwärmeranlagen von 1000 l Inhalt und mehr ist die Heizleistung gleichmässig auf zwei Gruppen aufzuteilen (siehe auch WV 10.313). Für die Tagesnachladung wird nur die Leistung einer Gruppe freigegeben.       

10.356      Anschlussleistungen und zugehörende Spannungen für Elektro-Wassererwärmer:


Tabelle 10.356a

Für Wassererwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern ist die Freigabezeit rechtzeitig mit dem Netzbetreiber abzuklären.

Tabelle 10.356b

 

 
Inhalt Liter

Leistung in kW bei

6 h Freigabezeit und

Wassererwärmung auf

Spannung  

V

60° C

80° C 1

 

500

600

800

1000

5.0

6.0

8.0

10.0

6.5

8.0

11.0

13.0

3 x 400

1) Bestehende Anlagen oder wenn betrieblich unerlässlich


10.36        Wärmepumpenanlagen für Heizung und Wassererwärmung


10.361      Für den Anschluss von Wärmepumpenanlagen gelten die besonderen Bedingungen der Netzbetreiber [5].

10.362      Dem Netzbetreiber ist vorgängig der Installationsanzeige (1/2) ein Anschlussgesuch [6.1 / 6.2] einzureichen.  


10.4       Geräte und Anlagen die Oberschwingungen verursachen

10.41        Für den Anschluss von Geräten und Anlagen die Oberschwingungen verursachen, welche am Verknüpfungspunkt (WV 10.15) die in der Tabelle 10.41 aufgeführten Werte überschreiten, oder der Norm EN 61000-3-2 [15] nicht entsprechen, ist dem Netzbetreiber vorgängig der Installationsanzeige (1 / 2) ein Anschlussgesuch [3] einzureichen.


Tab. 10.41

 

Anschluss-Überstrom­unterbrecher

[A]

Einzelgerät

[kVA]

Summe aller Geräte 1) (Oberschwingungserzeuger)

[kVA]

 

25

2

6

 

32

3

8

 

40

4

10

 

63

6

16

 

80

7

20

 

100

9

25

 

125

11

31

 

160

14

40

 

200

18

50

 

250

22

62

 

315

28

79

 

³ 400

36

100

  Summe der bereits vorhandenen und neuen Geräte (inkl. steckbare Geräte).

Anmerkung

Als Oberschwingungserzeuger gelten insbesondere:

Stromrichter, Drehstromsteller, elektronisch geregelte Wechselstrommotoren, Induktions-Kochherde, Dimmer, TV-Geräte, Computer einschliesslich Peripheriegeräte, Kompaktleuchtstoffröhren mit elektronischem Vorschaltgerät und Geräte der Unterhaltungselektronik.  


10.5       Geräte und Anlagen die Spannungsänderungen verursachen

10.51        Für den Anschluss von Motoren, welche die in der Tabelle 10.51 aufgeführten Anlaufströme überschreiten, oder den Bestimmungen der Norm EN 6100-3-3:1995+A1:2001 [15] nicht entsprechen, ist vorgängig der Installationsanzeige (1 / 2) ein Anschlussgesuch [3] einzureichen.

Tab. 10.51

 

Motoren

 

Häufigkeit r

1/h

Häufigkeit r

1/min

Spannung / Anlaufstrom

 

 

 

1 x 230 V

3 x 400 V

 

< 1

 

24 A

48 A

 

< 20

< 0.3

15 A

30 A

 

< 30

< 0.5

14 A

28 A

 

< 60

< 1

11 A

22 A

 

< 120

< 2

9 A

18 A

 

Anmerkung

Die Häufigkeit r ergibt sich aus der Anzahl Motoranläufe, die in einem Zeitinter­vall von 1 Minute bzw. 1 Stunde auftreten. Bei unregelmässigen Vorgängen ist für die Häufigkeit r ein repräsentativer Wert für die Anzahl der Motoranläufe je Minute einzusetzen. Diesen erhält man, wenn man aus der Summe der Schaltvorgänge in einem Zweistundenintervall mit hoher Benutzungshäufigkeit, die mittlere Schalthäufigkeit je Minute berechnet.

Bei belastetem Motor (z.B. Lüfter, Pumpe, Kompressor) ist die Stern-Dreieck­Schaltung zur Reduzierung des Anlaufstromes nicht geeignet. Bei unbelastetem Hochlauf (z.B. Hobelmaschinen, Sägen, Häcksler, kuppelbare Antriebe) kann der Anlaufstrom mit Stern-Dreieck-Schalter auf einen Wert zwischen dem 2,5 bis 3,5fachen des Bemessungsstromes begrenzt werden.

Mit Hilfe von Sanftanlaufschaltern werden hingegen auch bei Belastung Werte zwischen dem 2,5 bis 4,5fachen des Bemessungsstromes erreicht.

10.52        Für den Anschluss von Geräten und Anlagen die Spannungsänderungen verur­sachen, wie Schwingungspaket-/Thermostatsteuerungen, Schweisseinrichtungen oder Röntgenanlagen, welche bei den entsprechenden Häufigkeiten und Anschlussarten die maximalen Anschlussleistungen gemäss Tabelle 10.52 überschreiten, oder der Norm EN 61000-3-3:1995+A1:2001 [15] nicht entsprechen, ist vorgängig zur Installationsanzeige (1 / 2) ein Anschlussgesuch [3] einzureichen (WV 10.14).

Tab. 10.52

 

Schwingungspaket-/Thermostatsteuerungen, Schweisseinrichtungen oder Röntgenanlagen

 

Häufigkeit r

Spannung / max. Anschlussleistung [kW bzw. kVA]

 

1/min

1 x 230 V

1 x 400/230 V

3 x 400/230 V

 

1000

0,26

0,9

1,6

 

500

0,38

1,3

2,3

 

100

0,67

2,3

4,0

 

50

0,8

2,8

4,8

 

10

1,2

4,1

7,2

 

5

1,5

5,2

9,0

 

2

2,0

7.0

12,0

 

1

2,6

9.0

16,0

 

    Diagramm 10.52 zur Ermittlung der Zwischenwerte

          

Häufigkeit + Wiederholrate [1/min]

Anmerkung
Die Häufigkeit r (Wiederholrate) ergibt sich aus der Anzahl der Spannungsänderungen, die in einem Zeitintervall von 1 Minute auftreten. Dabei verursachen Schaltvorgänge zwei Spannungsänderungen. Bei unregelmässigen Vorgängen ist für die Häufigkeit r ein repräsentativer Wert für die Anzahl der Ein- und Ausschaltungen je Minute einzusetzen. Diesen erhält man, wenn man aus der Summe der Schaltvorgänge, in einem Zweistundenintervall mit hoher Benützungshäufigkeit, die mittlere Schalthäufigkeit je Minute berechnet

10.53       Motoren mit Leistungen über 7.5 kW (3 x 400 V) sind in der Regel mit einer Nullspannungsauslösung auszurüsten (Nullspannungsspule oder Impulssteuerung).

10.54        In Anlagen, die einen ununterbrochenen Betrieb erfordern (Pumpenanlagen, Kühlanlagen usw.), kann der Netzbetreiber im Hinblick auf einen möglichen Netzausfall die verzögerte Wiedereinschaltung verlangen.

10.55        Für rotierende Schweissumformer gelten die gleichen Bedingungen wie für Motoren.